Wer auf seiner Webseite Online-Formulare nutzt (Newslettern-Ameldungen, Kontaktformulare usw.), muss diese Daten laut DSGVO per SSL verschlüsselt übertragen, also eine https:// statt nur einer http:// ohne „s“ – Page!

 

Seit einigen Tage gibt es tatsächlich Abmahnungen zu diesem Thema vor allem in Deutschland, die in diesem Fall Optiker erhalten haben. Es geht um eine Summe von 12.500 Euro Schmerzensgeld (also Geltendmachung eines immateriellen Schadens), was seitens der DSGVO auch möglich ist. Ob das Ganze letztendlich erfolgreich ist, wird sich noch zeigen.

Auf jeden Fall zeigen die aktuellen Abmahnung dass auch in Österreich jeder  die grundsätzlichen, rechtlichen Dinge auf seiner Webseite umgesetzt haben sollte, um möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten: korrektes Impressum, korrekte Datenschutzerklärung und ggf. SSL (https://…).

Bitte kontaktieren Sie Ihren Homepage-Verwalter/-Hoster, damit Ihre Homepage schnell auf https umgestellt wird. Kosten können entstehen, wenn darüber hinaus noch an den Pages gearbeitet werden muss, um ihre Funktionalitäten zu erhalten.

Mehr zum Thema: Abmahnmonitor Deutschland