Löschungsfrist auf 30 Jahre verlängern?

Vor allem bei Kindern und Jugendlichen, die zB Opfer von sexuellen Übergriffen geworden sind, kann dies in deren Sinne angebracht sein. Bitte ergänzen Sie es entsprechend in Ihrem DSGVO-Konzept und in Ihrer Datenschutzerklärung: 2.3.6 Speicherdauer und Löschfristen...

Umgang mit Teilnehmerlisten und Newsletter

Die bisher gerne verwendeten Listen für Teilnehmer, in die neben Namen die Telefonnummer und eMail-Adresse eingetragen wurden, dürfen laut DSGVO nicht mehr verwendet werden. Für diese Listen gibt es neue Richtlinien: Teilnehmer Teilnehmerlisten, bei denen die...